Austestungspauschale

Die Austestungspauschale benötigen wir als Absicherung, damit wenigstens unser Zeitaufwand für die Austestung auch bei einem Kaufrücktritt Ihrerseits beglichen wurde. Diese Austestungsgebühr verfällt und wird nicht zurückgezahlt im Falle eines Kaufrücktritts.

Beim Kauf der zugesandten Steine wird diese allerdings verrechnet und von uns als Guthaben auf die anfallende Rechnung abgezogen, sobald diese mehr als 100 Euro beträgt.

Erst nach Erhalt der obigen Angaben sowie der überwiesenen Austestungsgebühr  können wir mit einer Austestung beginnen und Ihnen die entsprechenden Steine gegen Rechnung zusenden.

Diese Einzelaustestungen sind sehr zeitintensiv, da wir mit den von Ihnen gemachten Angaben den optimalsten und wirkungsvollsten Kristall herausfinden müssen und die Nachfrage sehr groß ist. Aus diesem Grund kann es im Einzelfall 2-3 Wochen dauern, bis uns ein Ergebnis vorliegt und wir uns wieder bei Ihnen melden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Bei dringlichen Anliegen können Sie uns dies auch mitteilen und wir werden versuchen, Ihre Bestellung vorrangig zu behandeln.  

Wir behalten uns vor, Bestellungen nicht zu bearbeiten, wenn uns keine Austestungspauschale überwiesen wurde und uns kein Foto und/oder kein Preisrahmen vorliegt.

Bitte überweisen Sie die Austestungspauschale auf folgendes Konto:

Empfänger: Palace of Crystals - W. Hahl
IBAN: DE78 6006 9346 0563 8100 17
BIC: GENODES1REH
VR-Bank Alb-Blau-Donau eG

Verwendungszweck: Austestungspauschale für Steinbestellung